Unterhalt
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten an.
Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt den das minderjährige Kind betreuenden, sorgeberechtigten Elternteil in Fragen des Kindesunterhalts sowie des Betreuungsunterhalts. (Das Jugendamt ist nicht Ansprechpartner bei der Klärung von Ehegattenunterhalt.)
Volljährige Kinder haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen durch das Jugendamt.
Informationen erhalten Sie zu
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes
Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes
Falls Sie Fragen zu dem Thema Unterhalt haben - so erreichen Sie uns:
Ihre Ansprechpartner/innen im Jugendamt des Landkreises Celle