Inhalt

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das zentrale städtebauliche Gestaltungsinstrument der Städte und Gemeinden. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Wir beraten die kreisangehörigen Gemeinden und im Einzelfall die an der Planung interessierten Bürger/Investoren bei allen Fragen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Satzungen des öffentlichen Baurechts und sonstigen Entwicklungsplanungen.

Im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanverfahren geben wir als Träger öffentlicher Belange eine fachliche Stellungnahme ab, die nach interner Beteiligung alle vom Landkreis Celle zu vertretenden Belange, z. B. Naturschutz, Baurecht, Wasserrecht, beinhaltet.

Wir sind zudem für die Genehmigung der Flächennutzungspläne und ggf. der Bebauungspläne zuständig.