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Bekanntmachung und Veröffentlichung

Informationen über UVP-Pflichtige Vorhaben

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Öffentliche Bekanntmachung: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Beckedorf (Repowering)

Öffentliche Bekanntmachung: Absage des Erörterungstermins für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Beckedorf (Repowering)