Bekanntmachung und Veröffentlichung
Informationen über UVP-Pflichtige Vorhaben/öffentliche Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.