Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 20 vom 20. Oktober 2011 ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Celle eingeleitet worden. Am 27. September 2016 mit Ergänzung am 21. Februar 2017 hat der Kreisausschuss des Landkreises Celle beschlossen, mit dem Entwurf des RROP das Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) durchzuführen.
Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Celle steht hier als Download zur Verfügung:
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Die Entwurfsunterlagen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Celle lagen in der Zeit vom 3. April 2017 bis zum 3. Juli 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen konnten fristgerecht bis zum 17. Juli 2017 abgegeben werden.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Celle statt, die in einem gesonderten Schreiben zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Den entsprechenden Verteiler finden Sie hier:
Verteiler Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind insgesamt 217 Stellungnahmen eingegangen, die ca. 1.700 Einzelbelangen entsprechen. Zurzeit wird für jeden dieser Belange ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Viele Einwendungen betreffen insbesondere den Abschnitt zur Regelung der Windenergie, jedoch sind auch zu den übrigen Abschnitten des Entwurfes des RROP umfangreiche Stellungnahmen abgegeben worden. Zwar sind noch nicht alle Belange abschließend abgewogen worden, dennoch ist bereits jetzt festzustellen, dass ein erheblicher Anpassungs- und Änderungsbedarf besteht. Daher wird in jedem Fall eine erneute Auslegung des RROP-Entwurfes notwendig sein. Hierfür ist jedoch eine komplette Überarbeitung der Unterlagen erforderlich, da neben den Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren auch zwischenzeitlich eingetretene sonstige Veränderungen eingearbeitet werden müssen.
Als nächster Schritt werden die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen in einer Synopse zusammengestellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Wenn die Zustimmung zu den Abwägungsvorschlägen und dem weiteren Vorgehen vorliegt, wird der Entwurf überarbeitet und erneut zur Beteiligung ausgelegt werden. Dies wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Nachfragen zum Verfahrensstand ab.