Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Bei Feststellung der Erforderlichkeit durch den Betriebsarzt, werden die Kosten zur Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille vom Landkreis übernommen. Es handelt sich hierbei um Brillen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Bildschirmarbeit abgestimmt sind. Hierfür wurde ein Kooperationsvertrag mit einem Optiker geschlossen.