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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Landkreis Celle als Arbeitgeber ist verpflichtet unterschiedliche arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten, die nicht mit Eignungsuntersuchungen zu verwechseln sind. Hierbei ist zwischen den Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen zu unterscheiden.

Eine Pflichtvorsorge muss veranlasst werden, wenn von einer Tätigkeit bestimmte Gefährdungen ausgehen. Ohne die Vorsorge, darf auch die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Die Angebotsvorsorge wird in regelmäßigen Abständen bei gefährdenden Tätigkeiten angeboten. Eine Teilnahme ist keine Pflicht.

Bei einer Wunschvorsorge können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eigenen Wunsch eine Vorsorge fordern, wenn bspw. befürchtet wird, dass von der Tätigkeit eine Gesundheitsgefahr ausgeht.

Alle Vorsorgen werden durch den Betriebsarzt durchgeführt, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Kosten trägt der Landkreis.