Wasserwirtschaft/Bodenschutz
Die Wasserwirtschaft nimmt die Aufgaben nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) wahr.
Ziel und Auftrag ist, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass
- nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung steht und die öffentliche Wasserversorgung nicht gefährdet wird,
- das Wasserrückhaltevermögen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt und verbessert werden,
- die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere und ihre Bedeutung für das Bild der Landschaft berücksichtigt werden,
- die Gewässer einschließlich der Meere vor Verunreinigung geschützt werden,
- Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden verhütet werden,
- landwirtschaftlich und andere genutzte Flächen entwässert werden können
Vor diesem Hintergrund ist für fast alle Gewässerbenutzungen von oberirdischen Gewässern und Grundwasser ein wasserrechtliches Zulassungsverfahren erforderlich.
Der Landkreis Celle beteiligt sich an dem Projekt "Netzwerk Wasser 2.0". Weitere Informationen hierzu können der anliegenden Datei entnommen werden:
- PDF-Datei: (303 kB)
Weitere Informationen
- Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- Anlagen für wassergefährdende Stoffe
- Bodenschutz
- Gewässerausbau
- Gewässerbenutzungen
- Gewässerunterhaltung
- Gewerbliches Abwasser
- Kläranlagen
- Kleinkläranlagen
- Regenwasserbeseitigung
- Teichanlagen
- Wasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete
- Altlastenkataster: Auskunft
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