Kreisstraßen
(In der Übersichtskarte rot dargestellt)
Kreisstraßen sind Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen.
Es wird zwischen "Ortsdurchfahrten" (OD) und "freier Strecke" unterschieden. Der Begriff "Ortsdurchfahrt" ist im Sinne des Niedersächsischen Straßengesetzes zu verstehen. Vor Ort sind Ortsdurchfahrten durch Steine oder Schilder mit dem Aufdruck "OD" zu erkennen.
Der Landkreis Celle ist Straßenbaulastträger der Kreisstraßen im Landkreis Celle. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Er hat nach seiner Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder anderweitig zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.
Damit Sie sicher unterwegs sind, kontrollieren wir unsere Straßen, warten und pflegen die Verkehrseinrichtungen. Im Winter räumen und streuen wir bei Eis und Schnee.
Die Kreisstraßenmeisterei hat ihren Hauptsitz in Lachendorf auf einem Betriebshof mit gut ausgestattetem Fuhrpark, Werkstatt und Salzlagerhalle. In Hermannsburg befindet sich eine Außenstelle ebenfalls mit Fuhrpark und Salzsilo, damit ist eine flächendeckende Betreuung im Norden und Süden des Landkreises gewährleistet.
Die Stadt Celle ist gemäß dem Niedersächsischem Straßengesetz (NStrG) in ihrem Gebiet als Baulastträger für die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen verantwortlich.
Der Landkreis nimmt den Datenschutz ernst. Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie hier.