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Gewerbe

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet, den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.

Der Aufgabenkreis „Gewerbe“ fasst u.a. diese Themenbereiche zusammen:

Bewachergewerbe

Geldwäscheprävention

Gewerbeüberwachung

Glückspielgewerbe

Markt- und Ausstellergewerbe

Prostituiertenschutz/ Prostitutionsgewerbe

Reisegewerbe

Schwarzarbeitsbekämpfung

Weitere Infomationen zum Bereich