Gewerbe
Die Anschrift des für Sie zuständigen Ordnungsamtes lautet:
Die Ausübung einiger Gewerbearten ist erlaubnispflichtig (z.B. das Bewacher-, Reise- oder Maklergewerbe) oder eintragungspflichtig (eine Übersicht über die eintragungspflichtigen Handwerke finden sie hier) Die Einhaltung dieser Pflichten wird von hier aus überwacht.
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige (also erlaubte), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen der Urproduktion, der freien Berufe und der bloßen Verwaltung des eigenen Vermögens.
Der Aufgabenkreis „Gewerbe“ umfasst neben der vorgenannten Gewerbeüberwachung im Wesentlichen Leistungen zum Bewachergewerbe, zur Geldwäscheprävention, zum Glückspielgewerbe, zum Markt- und Ausstellergewerbe, zum Prostitutionsgewerbe, zum Reisegewerbe und zur Schwarzarbeitsbekämpfung.
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Makler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.04.2017 die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg zuständig.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die IHK.