Inhalt

Rauch- und/oder Geruchsbelästigung

Allgemeine Informationen

Rauch- und/oder Geruchsbelästigungen, ausgehend von kleinen oder mittleren Feuerungsanlagen (meist Kaminöfen) können aus den unterschiedlichsten Gründen auftreten. Solche, dem Landkreis Celle angezeigten, Belästigungen werden von hier aus geprüft. Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Landkreis Celle nicht als Vertretung der Rechtsinteressen Einzelner, sondern ausschließlich zur Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig wird. Insofern können Schutzmaßnahmen nur gegen erhebliche Belästigungen ergriffen werden, wenn der Schutz vor diesen von der Mehrheit der Nachbarschaft in Anspruch genommen werden. Findet die Rauch- und/ oder Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Celle statt, so ist die Stadt Celle zuständig.

Gebühren

Keine

Unterlagen

  • Fotos von der Rauchentwicklung
  • Belästigungstagebuch oder Protokoll (welcher Tag, welche Uhrzeit, über welchen Zeitraum (von/bis), welche konkreten Einschränkungen müssen hingenommen werden)

Formulare

Ansprechpartner

Isabell Ehms

Dezernat IV
Amt 10
Amt 10 -