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Aufsicht über die Ordnungsämter der Gemeinden

Die Ordnungsamtsaufsicht umfasst zwei unterschiedliche Bereiche, die keine unmittelbaren Antragsdienstleistungen darstellen:

  • Rechtsberatung der Gemeinden in besonderen Einzelfällen oder seltenen Grundsatzangelegenheiten,
  • anlassbezogene Prüfungen, ob die Aufgabenerfüllung der gemeindlichen Ordnungsämter rechtlich beanstandungsfrei und damit auch verhältnismäßig war.

Die vorgenannten Aufgabenbereiche dienen insgesamt der behördenseitigen Qualitätssicherung.