Aufsicht über die Ordnungsämter der Gemeinden
Die Ordnungsamtsaufsicht umfasst zwei unterschiedliche Bereiche, die keine unmittelbaren Antragsdienstleistungen darstellen:
- Rechtsberatung der Gemeinden in besonderen Einzelfällen oder seltenen Grundsatzangelegenheiten,
- anlassbezogene Prüfungen, ob die Aufgabenerfüllung der gemeindlichen Ordnungsämter rechtlich beanstandungsfrei und damit auch verhältnismäßig war.
Die vorgenannten Aufgabenbereiche dienen insgesamt der behördenseitigen Qualitätssicherung.