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Erlaubniserteilung zur Ausübung des Bewachergewerbes

allgemeine Informationen

Die Erlaubniserteilung zur Ausübung des Bewachergewerbes richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen. Über die Erlaubniserteilung für Wachpersonen können Sie sich bei der Leistung „Bestätigung zur Einstellung von Wachpersonen“ erkundigen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 1.410,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bei bestehender GmbH: Auch Auszug zur GmbH
  • Sachkundenachweis der IHK
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
  • Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
  • Aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis (Versicherungsschein u. Zahlungsnachweis)
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug

Formulare

Ansprechpartner