Erlaubniserteilung zur Ausübung des Bewachergewerbes
allgemeine Informationen
Die Erlaubniserteilung zur Ausübung des Bewachergewerbes richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen. Über die Erlaubniserteilung für Wachpersonen können Sie sich bei der Leistung „Bestätigung zur Einstellung von Wachpersonen“ erkundigen.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 1.410,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiger Personalausweis
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bei bestehender GmbH: Auch Auszug zur GmbH
- Sachkundenachweis der IHK
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
- Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
- Aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis (Versicherungsschein u. Zahlungsnachweis)
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
Formulare
- PDF-Datei: (819 kB)
- PDF-Datei: (681 kB)