Bestätigung zur Einstellung von Wachpersonen
allgemeine Informationen
Mit der Bewachung dürfen nur zuverlässige Personen betraut werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und durch Bescheinigung der IHK nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind (Wachpersonen).
Gewerbetreibende – also der voraussichtliche Arbeitgeber – haben eine Person, die als Wachperson beschäftigt werden soll, vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben oder der Übertragung der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung über das sogenannte Bewacherregister anzumelden.
Zum Bewacherregister gelangen Sie hier
Die dort angemeldete Wachperson wird vom Landkreis Celle überprüft und bei Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben freigegeben.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 76,00 € vorgibt.
Unterlagen
Keine
Formulare
Keine