Inhalt

Handwerksausübungsuntersagung

allgemeine Informationen

Eine Handwerksausübungsuntersagung bedeutet das Verbot, weiterhin das bislang ausgeübte zulassungspflichtige Handwerk auszuführen und schränkt damit die einfachgesetzliche Gewerbefreiheit sowie die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit teilweise ein. Unselbstständige Tätigkeiten sind von einer Handwerksausübungsuntersagung nicht betroffen.

Wird der selbständige Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt, so kann die Fortsetzung des Betriebs untersagt werden.

Eine Übersicht über die eintragungspflichtigen Handwerke finden sie hier: Link: https://www.selbstaendig-im-handwerk.de/Wissenswertes/Handwerksrecht/zulassungspflichtige_handwerke.php).

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 18,00 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Minimalgebühr von 214,00 € und eine Maximalgebühr von 710,00 € vorgibt.

Unterlagen

Keine

Formulare

Keine

Ansprechpartner

Paul Hoffmann

Amt 10
Amt 10 - Sachbearbeitung