Glücksspiel
Rechtlich betrachtet liegt Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.
Die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele sowie der Betrieb von Spielhallen bedarf der Erlaubnis.
Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle
allgemeine Informationen
Allgemein
Die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich ausschließlich auf die Betriebsführung sowie die örtlichen Gegebenheiten der Spielhalle. Dazu zählen unter anderem auch ein Werbe- und Sozialkonzept.
Zum Werbekonzept
Ein Werbekonzept sollte enthalten, welche Werbearten und Werbekanäle genutzt, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen und wie dies in der Umsetzung erfolgt. Hierzu einige Hinweise:
- Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere solche, die unzutreffende Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne enthält, ist verboten.
- Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.
- Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten.
Zum Sozialkonzept
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die Vorgaben der „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen. In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand und dem Gegenstandswert der Amtshandlung. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 4.000,00 € und eine Maximalgebühr von 20.000,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Werbekonzept
- Sozialkonzept
- Auflistung der Mitarbeitenden
- Schulungsnachweise der Mitarbeitenden
Formulare
- Antrag „Antragsvordruck § 24 GlüStV“
Ansprechpartner
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
allgemeine Informationen
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich auf den Gewerbetreibenden (die gewerbetreibende Person muss also zuverlässig sein) sowie die örtlichen Gegebenheiten je Raum der Spielhalle.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 3.840,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Aktueller Auszug aus dem VollstreckungsportalAufstellererlaubnis
- Geeignetheitsbestätigung
- Baugenehmigung (Neuerrichtung)
- Grundrissplan (2-fach)
- Nutzungsberechtigung (Grundbuchauszug/ Miet- oder Pachtvertrag)
Bei einer GmbH:
- Handelsregisterauszug
- Aufstellererlaubnis für juristische Personen nach § 33 c GewO
- Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister von der juristischen sowie von der geschäftsführenden Person
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal von der juristischen sowie von der geschäftsführenden Person