Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
allgemeine Informationen
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich auf den Gewerbetreibenden (die gewerbetreibende Person muss also zuverlässig sein) sowie die örtlichen Gegebenheiten je Raum der Spielhalle.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 3.840,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Aktueller Auszug aus dem VollstreckungsportalAufstellererlaubnis
- Geeignetheitsbestätigung
- Baugenehmigung (Neuerrichtung)
- Grundrissplan (2-fach)
- Nutzungsberechtigung (Grundbuchauszug/ Miet- oder Pachtvertrag)
Bei einer GmbH:
- Handelsregisterauszug
- Aufstellererlaubnis für juristische Personen nach § 33 c GewO
- Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister von der juristischen sowie von der geschäftsführenden Person
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal von der juristischen sowie von der geschäftsführenden Person