Festsetzung einer Messe oder Ausstellung
allgemeine Informationen
Die Festsetzung einer Messe oder Ausstellung erlaubt die Durchführung der selbigen.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 450,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiger Personalausweis
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Geländeplan der beabsichtigten Messe oder Ausstellung
- Ausstellerliste
- Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende
Formulare
Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“