Festsetzung einer Messe oder Ausstellung
allgemeine Informationen
Die Festsetzung einer Messe oder Ausstellung erlaubt die Durchführung der selbigen.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 18,00 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 450,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiger Personalausweis
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Geländeplan der beabsichtigten Messe oder Ausstellung
- Ausstellerliste
- Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende
Formulare
Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“