Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes
allgemeine Informationen
Die Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes erlaubt die und verpflichtet zur Durchführung desselbigen.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 402,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiger Personalausweis
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Geländeplan des beabsichtigten Marktes
- Ausstellerliste
- Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende
Formulare
- Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“
- Hinweise für Marktveranstaltungen „Hinweise für Marktveranstaltungen“
- Merkblatt „Merkblatt“