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Festsetzung eines Großmarktes

allgemeine Informationen

Die Festsetzung eines Großmarktes erlaubt die Durchführung desselbigen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 377,00 € vorgibt. Bei einer längeren oder Dauerfestsetzung eines Großmarktes kann diese aber auch bis zu 385,00 € betragen

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Geländeplan des beabsichtigten Marktes
  • Ausstellerliste
  • Auskunft zu den Teilnahmebedingungen für Ausstellende

Formulare

  • Antrag „Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach Titel IV GewO“
  • Hinweise für Marktveranstaltungen „Hinweise für Marktveranstaltungen“
  • Merkblatt „Merkblatt“