Natur- und Landschaftsschutz
Der Landkreis Celle nimmt die Funktion der unteren Naturschutzbehörde für das Gebiet des Landkreises Celle mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Celle wahr.
Ziel ist es, Natur und Landschaft im Landkreis Celle aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen in einer Weise zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
dauerhaft gesichert sind (§ 1 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes [BNatSchG]).
Untenstehend finden Sie die verschiedenen Themenbereiche zum Natur- und Landschaftsschutz mit näheren Informationen über unsere Arbeit sowie die zuständigen Ansprechpartner.
Weitere Informationen
- Artenschutz
- Eingriff in Natur und Landschaft
- Bodenabbau
- Naturschutzbeauftragte
- Schutz heimischer Insekten
- Natur erleben
- Natur entdecken im Naturpark Südheide und der Region Celle
- Natura 2000 und weitere geschützte Teile von Natur und Landschaft
- Landschaftsrahmenplan und Biotopkartierung
- Naturschutzprojekt Meißendorfer Teichen
- Naturschutzvorhaben Lutter
- Fördermöglichkeiten im Naturschutz
- Waldbehörde
- Landwirtschaft
Kontakt
Allgemeiner Kontakt
Abteilungsleiterin
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Celle: Betreten von Grundstücken 2022
Bedienstete und Beauftragte des Landkreises Celle – Amt für Umwelt und ländlichen Raum – werden in der Zeit vom 20.05.2022 bis zum 31.12.2022 zum Zwecke der Planung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen des Naturschutzes (§ 15 NAGBNatSchG) im Bereich des Landkreises Celle (ohne Stadtgebiet) Vermessungen, Bodenuntersuchungen, Arten- oder Biotoperfassungen und ähnliche Arbeiten vornehmen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die betreffenden Grundstücke betreten werden.
Die Erfasser werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.
Die stattfindenden Arbeiten werden anlassbezogen, in den folgenden Fällen ausgeführt:
- im Rahmen der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§§ 13 bis 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)),
- zum Zwecke der Umsetzung des allgemeinen und besonderen Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG),
Für weitere Informationen können Sie sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per eMail wenden an: Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abt. Natur- und Landschaftsschutz, Trift 27, 29221 Celle, Raum 1.02, Tel. 05141 / 916-6602 (naturschutz@lkcelle.de).
Landkreis Celle - Der Landrat (Az. 66/N)
Celle, den 20.05.2022
I. A. Sander