Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Celle: Betreten von Grundstücken 2022
Bedienstete und Beauftragte des Landkreises Celle – Amt für Umwelt und ländlichen Raum – werden in der Zeit vom 20.05.2022 bis zum 31.12.2022 zum Zwecke der Planung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen des Naturschutzes (§ 15 NAGBNatSchG) im Bereich des Landkreises Celle (ohne Stadtgebiet) Vermessungen, Bodenuntersuchungen, Arten- oder Biotoperfassungen und ähnliche Arbeiten vornehmen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die betreffenden Grundstücke betreten werden.
Die Erfasser werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.
Die stattfindenden Arbeiten werden anlassbezogen, in den folgenden Fällen ausgeführt:
- im Rahmen der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§§ 13 bis 16 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)),
- zum Zwecke der Umsetzung des allgemeinen und besonderen Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG),
Für weitere Informationen können Sie sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per eMail wenden an: Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abt. Natur- und Landschaftsschutz, Trift 27, 29221 Celle, Raum 1.02, Tel. 05141 / 916-6602 (naturschutz@lkcelle.de).
Landkreis Celle - Der Landrat (Az. 66/N)
Celle, den 20.05.2022
I. A. Sander