Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Prostitutionsstätte richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen (Betreibende). Die Leistung zur Anmeldung der Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt können Sie unter dem Punkt „Anmeldung von Prostituierten“ einsehen.
Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die u.a. durch ein Betriebskonzept nachgewiesen werden müssen, und an die persönliche Zuverlässigkeit der/s Betreibers/Betreiberin gebunden.
Es kann auch eine Stellvertretung eingerichtet werden. Hierfür ist eine Stellvertretererlaubnis zwingend erforderlich.
GEBÜHREN
- Erlaubnisgebühr:
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 300,00 € vorgibt.
- Stellvertretergebühr:
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 200,00 € vorgibt.
UNTERLAGEN
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiger Personalausweis
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
- Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
- Betriebskonzept
FORMULARE
- Antrag „Antrag auf Erlaubnis“
- Antrag Stellvertretererlaubnis „Antrag Stellvertretererlaubnis“
- Betriebskonzept „Betriebskonzept“
- Hinweise Betriebskonzept „Hinweise Betriebskonzept“
- Beispiel Betriebskonzept „Beispiel Betriebskonzept“