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Anmeldung von Prostituierten

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Entgegennahme der Anmeldung von Prostituierten richtet sich explizit an Personen, die gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen und Handlungen gegen Entgelt anbieten. (Prostituierte). Die Leistung für Betreibendenerlaubnisse können Sie unter den Leistungen „Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte“, „Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges“ und „Erlaubnis zur Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung“ einsehen.

Das Anmeldeverfahren erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Dies soll sicherstellen, dass zu dem Gespräch ggf. ein Dolmetscher hinzugezogen werden kann, damit die Verständigung in der Heimatsprache möglich ist. Die Inanspruchnahme des Dolmetschers ist für die Antragstellerin/den Antragsteller kostenfrei.

GEBÜHREN

  • 15,00 €

UNTERLAGEN

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 2 aktuelle Passfotos (diese müssen nicht zwingend biometrisch sein)

FORMULARE

  • Anmeldung „Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit“

Ansprechpartner Prostitutionsstätte