Erlaubniserteilung zur Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung
allgemeine Informationen
Die Erlaubniserteilung zur Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutions-veranstaltung richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen (Betreibende). Die Leistung zur Anmeldung der Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt können Sie unter dem Punkt „Anmeldung von Prostituierten“ einsehen.
Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmendenkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Die Organisation und/oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Landkreis Celle anzuzeigen (siehe unter „Unterlagen“ und „Formulare“).
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 70,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anzeige
- Gültiger Personalausweis
- Betriebskonzept
- Veranstaltungskonzept
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Alias-Bescheinigungen der teilnehmenden Prostituierten
- Kopien der mit den teilnehmenden Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Formulare
- Anzeige „Anzeige Prostitutionsveranstaltung“
- Betriebskonzept „Betriebskonzept“
- Veranstaltungskonzept „Veranstaltungskonzept Prostitutionsveranstaltung“