Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges
allgemeine Informationen
Die Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges richtet sich explizit an Gewerbetreibende – also an selbstständig Tätige, die gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen (Betreibende). Die Leistung zur Anmeldung der Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt können Sie unter dem Punkt „Anmeldung von Prostituierten“ einsehen.
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges auf dem Gebiet des Landkreises Celle an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat ist zudem beim Landkreis Celle zwei Wochen vor Aufstellung des Fahrzeuges anzuzeigen (siehe unter „Formulare“).
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, die u.a. durch ein Betriebskonzept nachgewiesen werden müssen, und an die persönliche Zuverlässigkeit der/s Betreibers/Betreiberin gebunden sind.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 13,50 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 300,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiger Personalausweis
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der zuständigen Wohnortgemeinde
- Aktueller Auszug aus dem Vollstreckungsportal
- Betriebskonzept
Formulare
- Antrag „Antrag auf Erlaubnis“
- Betriebskonzept „Betriebskonzept“
- Anzeige Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges „Anzeige Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges“