Reisegewerbe
Das Reisegewerbe gehört zu den erlaubnispflichtigen Gewerbearten. Ein solches Gewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet,
- ankauft,
- Leistungen anbietet,
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht, oder
- selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller, bzw. nach Schaustellart ausübt.
Für die Ausübung der Reisegewerbetätigkeit wird eine Reisegewerbekarte benötigt. Diese wird vom Landkreis Celle ausgestellt.
Wichtig zu wissen
Eine Ausübung der Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Reisegewerbekarte erfolgen.
Ausstellung der Reisegewerbekarte
allgemeine Informationen
Eine Reisegewerbekarte ist der materielle Beweis der immateriellen Erlaubnis, ein Reisegewerbe auszuüben. Sie kann inhaltlich beschränkt werden (auf das auszuübende Gewerbe).
Die Reisegewerbekarte wird grundsätzlich unbefristet ausgestellt und gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 377,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- sofern Lebensmittel feilgeboten werden sollen: Unterrichtungsnachweis gem. § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
- bei unterhaltender Tätigkeit: Haftpflichtversicherungsschein inkl. Zahlungsnachweis
Formulare
- Antrag „ANTRAG Reisegewerbekarte“
- Merkblatt Abgrenzung Handwerk »Merkblatt Abgrenzung Handwerk etc.«
- Merkblatt Reisegewerbe „Merkblatt Reisegewerbe“
- Merkblatt Schrotthandel „Merkblatt Schrotthandel“
Ansprechpartner
Ersatzausfertigung der Reisegewerbekarte
allgemeine Informationen
Eine Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte wird ausgestellt, wenn das Original zum Beispiel verloren gegangen, gestohlen, oder in sonst einer Form dauerhaft dem Zugriffsbereich der reisegewerbekarteninhabenden Person entzogen ist.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 61,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Bei Diebstahl: Polizeibericht über die Aufnahme des angezeigten Diebstahls
- Bei sonstigem Verlust: Eidesstattliche Versicherung, bzw. schriftliche und unterschriebene Selbsterklärung, jeweils mit kurzer Erläuterung zum Verlust
Formulare
Keine
Ansprechpartner
Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte
allgemeine Informationen
Eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte kann ausgestellt werden, wenn neben dem Original eine weitere Ausfertigung für gewerbliche Zwecke benötigt wird.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 54,00 € vorgibt.
Unterlagen
Schriftliche Erklärung über die beabsichtigte Verwendung der Zweitschrift bzw. der beglaubigten Kopie.
Formulare
Keine