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Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte

allgemeine Informationen

Eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte kann ausgestellt werden, wenn neben dem Original eine weitere Ausfertigung für gewerbliche Zwecke benötigt wird.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 54,00 € vorgibt.

Unterlagen

Schriftliche Erklärung über die beabsichtigte Verwendung der Zweitschrift bzw. der beglaubigten Kopie.

Formulare

Keine

Ansprechpartner