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Ersatzausfertigung der Reisegewerbekarte

allgemeine Informationen

Eine Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte wird ausgestellt, wenn das Original zum Beispiel verloren gegangen, gestohlen, oder in sonst einer Form dauerhaft dem Zugriffsbereich der reisegewerbekarteninhabenden Person entzogen ist.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 61,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Bei Diebstahl: Polizeibericht über die Aufnahme des angezeigten Diebstahls
  • Bei sonstigem Verlust: Eidesstattliche Versicherung, bzw. schriftliche und unterschriebene Selbsterklärung, jeweils mit kurzer Erläuterung zum Verlust

Formulare

Keine

Ansprechpartner