Inhalt

Ausstellung der Reisegewerbekarte

allgemeine Informationen

Eine Reisegewerbekarte ist der materielle Beweis der immateriellen Erlaubnis, ein Reisegewerbe auszuüben. Sie kann inhaltlich beschränkt werden (auf das auszuübende Gewerbe).
Die Reisegewerbekarte wird grundsätzlich unbefristet ausgestellt und gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 377,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • sofern Lebensmittel feilgeboten werden sollen: Unterrichtungsnachweis gem. § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
  • bei unterhaltender Tätigkeit: Haftpflichtversicherungsschein inkl. Zahlungsnachweis

Formulare

Ansprechpartner

Yasmine Müller

Dezernat IV
Amt 10
Amt 10 -