Ausstellung der Reisegewerbekarte
allgemeine Informationen
Eine Reisegewerbekarte ist der materielle Beweis der immateriellen Erlaubnis, ein Reisegewerbe auszuüben. Sie kann inhaltlich beschränkt werden (auf das auszuübende Gewerbe).
Die Reisegewerbekarte wird grundsätzlich unbefristet ausgestellt und gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. Je angefangene Viertelstunde werden 14,25 € berechnet, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Maximalgebühr von 377,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- sofern Lebensmittel feilgeboten werden sollen: Unterrichtungsnachweis gem. § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz
- bei unterhaltender Tätigkeit: Haftpflichtversicherungsschein inkl. Zahlungsnachweis
Formulare
- Antrag „ANTRAG Reisegewerbekarte“
- Merkblatt Abgrenzung Handwerk »Merkblatt Abgrenzung Handwerk etc.«
- Merkblatt Reisegewerbe „Merkblatt Reisegewerbe“
- Merkblatt Schrotthandel „Merkblatt Schrotthandel“