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Hinweisbegründete Kontrolle

allgemeine Informationen

Allgemein

Die hinweisbegründete Kontrolle erfolgt unmittelbar nach Erhalt eines Hinweises z. B. aus der Bevölkerung. Diese Hinweise stellen einen unverzichtbaren Bestandteil der effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit dar.
Während der Kontrolle wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht von Schwarzarbeit besteht. Sollte sich dieser erhärten, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und geführt.

Was sollten Hinweise enthalten?

Damit Ermittlungen aufgenommen werden können, sind möglichst konkrete Darstellungen des Sachverhalts notwendig. Allein der Hinweis, dass jemand Schwarzarbeit erbringt, ist zu ungenau und ermöglicht keine erfolgversprechenden Ermittlungen. Hilfreich sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen:

  • Wer arbeitet?
  • Wer ist der Auftraggeber?
  • Wo wird gearbeitet?
  • Welche Arbeiten werden verrichtet?
  • Seit wann wird gearbeitet?
  • Welche Fahrzeuge?
  • Kennzeichen?
  • Wie lange werden die Arbeiten voraussichtlich noch andauern?
  • Wann wird gearbeitet?

Können Sie einen Hinweis geben, steht Ihnen unter „Formulare“ ein Vordruck hilfreich zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihren Hinweis per E-Mail an: Schwarzarbeit@LKCelle.de

Soll der Hinweis anonym erfolgen, kann der Briefkasten am Eingang B (vor dem Gesundheitsamt) des Gebäudes Trift 26, 29221 Celle genutzt werden.

Gebühren

Keine

Unterlagen

Keine

Formulare

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