Ermittlungskontrolle
allgemeine Informationen
Der Landkreis Celle arbeitet als kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde mit einer Vielzahl anderer Behörden zusammen (insbesondere mit dem Hauptzollamt, Krankenversicherungsträgern, Finanzbehörden, Unfallversicherungs-, Rentenversicherungs- und Sozialhilfeträgern, Gewerbeaufsichtsämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften etc.).
Die Ermittlungskontrolle ist eine antrags-, anzeige- und hinweisunabhängige Kontrollart, bei der zunächst geprüft wird, ob ein Anfangsverdacht von Schwarzarbeit besteht. Sollte sich dieser erhärten, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und geführt.
Gebühren
Keine
Unterlagen
Keine
Formulare
Keine