Nachbewilligung
allgemeine Informationen
Wessen Abschussplan fast erfüllt oder erfüllt ist, der Wildbestand aber weiterhin zu hoch ist, sodass die Notwendigkeit der weiteren Bejagung gegeben ist, kann eine Nachbewilligung beantragen.
Für Mitglieder einer Hegegemeinschaft übernimmt die Beantragung die oder der Vorsitzende der Hegegemeinschaft.
Gebühren
Für die Änderung /Nachbewilligung eines bereits bestätigten Abschussplans wird keine Gebühr erhoben.
Unterlagen
Ausführlich begründeter und unterschriebener Antrag (digital möglich)
Formulare
Keine