Zulassung zur Jägerprüfung
allgemeine Informationen
Zur Prüfung ist von der Jagdbehörde zuzulassen, wer
- am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt ist,
- die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzt und
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen hat.
Andere Personen dürfen nicht zugelassen werden. Die zu prüfende Person wird spätestens eine Woche vor der Prüfung eingeladen.
Gebühren
350,00 €
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (digital möglich)
Formulare
- PDF-Datei: (208 kB)