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Zulassung zur Jägerprüfung

allgemeine Informationen

Zur Prüfung ist von der Jagdbehörde zuzulassen, wer

  • am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt ist,
  • die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzt und
  • eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen hat.

Andere Personen dürfen nicht zugelassen werden. Die zu prüfende Person wird spätestens eine Woche vor der Prüfung eingeladen.

Gebühren

350,00 €

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (digital möglich)

Formulare