Bestätigung eines Jagdpachtvertrages
allgemeine Informationen
Ein Jagdpachtvertrag muss vom Landkreis Celle bestätigt werden. Dabei wird unter anderem auch die Jagdpachtfähigkeit der Pachtenden geprüft.
Von Pachtenden, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Celle haben, ist die Jagdpachtfähigkeit aufgrund einer von ihrer zuständigen Jagdbehörde auszustellenden Bescheinigung nachzuweisen. Sofern diese nicht durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen wird, verlängert sich die Bearbeitungszeit, da diese Auskunft dann von hier aus eingeholt werden muss.
Gebühren
27,00 €
Unterlagen
- von allen Vertragsparteien unterschriebener Jagdpachtvertrag (3-fach)
- Aktueller Nachweis der Jagdpachtfähigkeit
- Erklärung über die Gesamtjagdfläche
- Benennung einer befugten Person zur Beseitigung von Fallwild
- Benennung eines Empfangsbevollmächtigten (bei mehreren Jagdausübungsberechtigten)
Formulare
- PDF-Datei: (12 kB)
- PDF-Datei: (305 kB)
- PDF-Datei: (636 kB)