Beanstandung eines Abrundungsvertrages
allgemeine Informationen
Ein privatrechtlicher Abrundungsvertrag ist dem Landkreis Celle anzuzeigen. Stellt sich im Ergebnis der abgeschlossenen Prüfung heraus, dass die Abrundung nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, wie Schriftform und Dauer, spricht der Landkreis Celle eine Beanstandung des Vertrages aus.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 56,00 € und eine Maximalgebühr von 280,00 € vorgibt.
Unterlagen
Keine
Formulare
Keine