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Beanstandung eines Abrundungsvertrages

allgemeine Informationen

Ein privatrechtlicher Abrundungsvertrag ist dem Landkreis Celle anzuzeigen. Stellt sich im Ergebnis der abgeschlossenen Prüfung heraus, dass die Abrundung nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, wie Schriftform und Dauer, spricht der Landkreis Celle eine Beanstandung des Vertrages aus.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 56,00 € und eine Maximalgebühr von 280,00 € vorgibt.

Unterlagen

Keine

Formulare

Keine