Bestätigung/ Genehmigung einer Satzung
allgemeine Informationen
Die Jagdgenossenschaft regelt Ihre Verhältnisse durch Satzung, die der Jagdbehörde vorzulegen ist.
Die oberste Jagdbehörde gibt eine Mustersatzung bekannt. Eine Satzung, die von der Mustersatzung abweicht, bedarf der Genehmigung der Jagdbehörde. Wird die Mustersatzung geändert, so entscheidet die Jagdgenossenschaft über eine Anpassung ihrer Satzung und legt diese der Jagdbehörde zur Genehmigung der Jagdbehörde vor.
Gebühren
Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 50,00 € und eine Maximalgebühr von 100,00 € vorgibt.
Unterlagen
- Satzung
- Mitteilung des Vorstandes
Formulare
- PDF-Datei: (33 kB)
- PDF-Datei: (188 kB)