Inhalt

Schweißhundestationen

Wer von der Jagdbehörde als Führerin oder Führer eines bestimmten Schweißhundes bestätigt ist, darf mit diesem krankgeschossenes oder schwerkrankes Schalenwild, das den Jagdbezirk wechselt, nachsuchen.

Ihr oder ihm muss hierzu ein Auftrag von einer zur Jagd befugten Person erteilt worden sein.

Die Bestätigung erfolgt nach Anhörung des Jagdbeirates durch die Jagdbehörde und bleibt gültig, solange die Schweißhundführerin oder der Schweißhundführer mindestens acht erfolgreiche erschwerte Nachsuchen mit einem geprüften Schweißhund im Jagdjahr durchführt. Die Schweißhundführerin oder der Schweißhundführer hat einen Leistungsnachweis für das abgelaufene Jagdjahr zur führen und auf Anforderung der Jagdbehörde vorzulegen.

Eine aktuelle Liste bestätigter Schweißhundestationen für den Bereich des Landkreises Celle finden Sie unter „Downloads“.

Downloads

Schweißhundestationen

Bestätigung von Schweißhundeführenden

allgemeine Informationen

Wer als schweißhundeführende Person tätigwerden will, bedarf der Bestätigung durch den Landkreis Celle. Der Antrag hierzu ist formlos zu stellen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 10,00 € und eine Maximalgebühr von 25,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Nachweis über die Eintragung im Zuchtbuch,
  • Nachweis über die bestandene Vorprüfung oder Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Übernachtfährte),
  • Nachweis der Brauchbarkeit des Hundes durch 8 erfolgreich erschwerte Nachsuchen (davon eine laute ausdauernde Hetze mit sicherem Stellen oder Niederziehen)
    • in den beiden vorangegangenen Jagdjahren,
    • durch Zeugen belegt

Formulare