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Bestätigung von Schweißhundeführenden

allgemeine Informationen

Wer als schweißhundeführende Person tätigwerden will, bedarf der Bestätigung durch den Landkreis Celle. Der Antrag hierzu ist formlos zu stellen.

Gebühren

Die Gebühr bemisst sich nach Zeitaufwand, wobei der gesetzliche Gebührenrahmen eine Mindestgebühr von 10,00 € und eine Maximalgebühr von 25,00 € vorgibt.

Unterlagen

  • Nachweis über die Eintragung im Zuchtbuch,
  • Nachweis über die bestandene Vorprüfung oder Verbandsschweißprüfung (20-Stunden-Übernachtfährte),
  • Nachweis der Brauchbarkeit des Hundes durch 8 erfolgreich erschwerte Nachsuchen (davon eine laute ausdauernde Hetze mit sicherem Stellen oder Niederziehen)
    • in den beiden vorangegangenen Jagdjahren,
    • durch Zeugen belegt

Formulare