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Waffeneintrag

Allgemeine Informationen

Wer eine Waffe erwirbt, hat dieses innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb der Waffenbehörde anzuzeigen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe setzt eine gültige Erwerbsberechtigung voraus. Eine Erwerbsberechtigung ist unter anderem

  • ein gültiger Jagdschein (Langwaffen Jagd)
  • ein gültiger Voreintrag (Kurzwaffen Jagd, Sportwaffen grüne WBK)
  • eine gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützen)
  • eine Sammler-Waffenbesitzkarte

Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne Erwerbsberechtigung stellt eine Straftat dar.

Gebühren

  • Waffeneintrag 1. Waffe 25,00 €
  • Waffeneintrag 2.-10. Waffe je 18,00 €
  • Waffeneintrag ab 11. Waffe je 12,00 €

Unterlagen

  • Waffenbesitzkarte
  • Erwerbsanzeige
  • ggf. gültiger Jagdschein

Formulare