Waffenaustrag
Allgemeine Informationen
Wer eine Waffe/Waffenteile überlässt, hat dies innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung schriftlich oder elektronisch der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Waffen (-teile) oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)
Online-Abwicklung
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- Information:
Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte
- Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Überlassungsanzeige
- Alternativ Kaufvertrag mit den folgenden Mindestangaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Erwerbers
- Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung
- Informationen zur Waffe (Waffentyp, Bezeichnung, Hersteller und Modell, Kaliber, Seriennummer)
- Zeitpunkt der Überlassung
- Wünschenswert ist die nationale Waffenregister ID, kurz NWR-ID der betroffenen Waffe (Diese erhalten Sie von der zuständigen Waffenbehörde, dem Händler oder Sie haben diese bereits in Form eines Stammdatenblattes)
Welche Gebühren fallen an?
- Waffenaustrag 1. Waffe 20,00 €
- Waffenaustrag 2.-10. Waffe je 15,00 €
- Waffenaustrag ab 11. Waffe je 12,00 €
Beispiel: Sie haben eine Waffenbesitzkarte auf der drei Waffen eingetragen sind. Sie gehen damit zum Landkreis Celle und möchten zwei dieser Waffen austragen lassen. Der Waffenaustrag der einen Waffe kostet damit 20,00 €, der Waffenaustrag der anderen Waffe 15,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen dem Landkreis Celle anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§ 34 Waffengesetz (WaffG)
Formulare zum Download/zur Beantragung
- DOCX-Datei: (20 kB)
Weitere Links
Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)