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Erteilung eines Kleinen Waffenscheines

Allgemeine Informationen

Wer in der Öffentlichkeit, also außerhalb seines befriedeten Grundstückes oder seiner Wohnung, eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe führen möchte, benötigt einen Kleinen Waffenschein.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art aber grundsätzlich verboten.

Gebühren

65,00 € (Bearbeitungsgebühr)

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Formulare