Erteilung eines Kleinen Waffenscheines
Allgemeine Informationen
Wer in der Öffentlichkeit, also außerhalb seines befriedeten Grundstückes oder seiner Wohnung, eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe führen möchte, benötigt einen Kleinen Waffenschein.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art aber grundsätzlich verboten.
Gebühren
65,00 € (Bearbeitungsgebühr)
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Formulare
- DOCX-Datei: (25 kB)