Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Allgemeine Informationen
- Ausländische Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer oder einem in Deutschland lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen nachziehen.
- Familienangehörige in diesem Sinne sind:
- minderjährige Kinder
- Ehegatten
- eingetragene Lebenspartner
- Voraussetzungen:
- Erfüllen der Pass- und Visumpflicht
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen
- rechtmäßiger Aufenthalt des in Deutschland lebenden Familienmitglieds
- ausreichender zur Verfügung stehender Wohnraum des Familienangehörigen
- einfache deutsche Sprachkenntnisse
- Volljährigkeit beider Ehegatten oder Lebenspartner
Gebühren
- Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
- für die erstmalige Erteilung 100,-€
- für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
- für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Foto
- Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einreichen der Urkunde immer in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung
- A1-Sprachzertifikat
- Mietvertrag oder Grundsteuerbescheid mit Angaben über die Größe der Immobilie
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Familienangehörigen
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts der Familie
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen
- Rentenversicherungsverlauf
- Arbeitgeberbestätigung
Formulare
- PDF-Datei: (41 kB)
- PDF-Datei: (74 kB)
- PDF-Datei: (89 kB)
Ansprechpartner
E-mail: auslaenderstelle@lkcelle.de