Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Allgemeine Informationen
- Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird aufgrund der §§ 23-25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt.
- Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AufenthG wird aufgrund einer Anordnung des Landes Niedersachsen oder des Bundesministeriums des Innern erteilt.
- Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25- 25b AufenthG können insbesondere folgende Tatsachen zu Grunde liegen:
- Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses
- Feststellung einer außergewöhnlichen Härte
- Bestehen von unverschuldet bestehenden Ausreisehindernissen
- langjähriger Aufenthalt und nachhaltige Integration
Gebühren
Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
für die erstmalige Erteilung 100,-€
für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€
Erforderliche Unterlagen
- Ihr gültiger Nationalpass bzw. Passersatz
- Je nach Aufenthaltsgrund sind zu dessen Nachweis unterschiedliche Unterlagen vorzulegen, z. B.
- Einkommensnachweis
- Geburts-/Heiratsurkunden
- Sprachzertifikat
Halten Sie bitte hierzu unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter
Formulare
Antrag auf Erteilung-Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Ansprechpartner
E-Mail: ABH@LKCelle.de
Buchstabe A-B
Herr Felsing
Amt 10
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe C-g
Frau Srock
Amt 10
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe K-M
Frau van der Meulen
Amt 10
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe H-J, T-Z
Herr Doekrs
Amt 10
Telefon: 05141/916-1048
Buchstabe N-S
Frau Kalinowski
Amt 10
Telefon: 05141/916-1045