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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung oder eines Studiums

Allgemeine Informationen

  • Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung beantragen, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann von Ihnen beantragt werden, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Bei dem Studium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln.

Gebühren

  • Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
    • für die erstmalige Erteilung 100,-€
    • für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
    • für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto einer Bank)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Zulassungsbescheid des Bildungsinstituts bzw. einen geschlossenen Ausbildungsvertrag
  • Ggf. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse

Formulare

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de 

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