Blaue Karte EU
Allgemeine Informationen
- Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU für bis zu vier Jahre erhalten.
- Erforderlich ist neben der anerkannten bzw. gleichwertigen Qualifikation für das Jahr 2021 ein Jahresgehalt von mindestens 56.800,- €. Für bestimmte Berufe (Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Mathematikerinnen und Mathematiker, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte sowie IT-Fachkräfte) gilt ein Mindestgehalt von 44.304,- €.
- Achtung: Wenn Sie in den ersten zwei Jahren nach Erteilung der Blauen Karte EU Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie dazu die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen.
Gebühren
- Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
- für die erstmalige Erteilung 100,-€
- für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
- für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Hochschulzeugnis (Original)
- bei Bedarf: Zeugnisbewertung
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatz-Angebot (Original)
- falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“
- ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- bei Verlängerung des Aufenthaltstitels: aktuelle Einkommensnachweise und Arbeitgeberbestätigung
Formulare
- PDF-Datei: (42 kB)
- PDF-Datei: (728 kB)
- PDF-Datei: (459 kB)
- PDF-Datei: (615 kB)
- PDF-Datei: (89 kB)
- PDF-Datei: (74 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de