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Blaue Karte EU

Allgemeine Informationen

  • Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU für bis zu vier Jahre erhalten.
  • Erforderlich ist neben der anerkannten bzw. gleichwertigen Qualifikation für das Jahr 2021 ein Jahresgehalt von mindestens 56.800,- €. Für bestimmte Berufe (Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Mathematikerinnen und Mathematiker, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte sowie IT-Fachkräfte) gilt ein Mindestgehalt von 44.304,- €.
  • Achtung: Wenn Sie in den ersten zwei Jahren nach Erteilung der Blauen Karte EU Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie dazu die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen.

Gebühren

  • Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
    • für die erstmalige Erteilung 100,-€
    • für eine Verlängerung bis drei Monate 96,-€
    • für eine Verlängerung mehr als drei Monate 93,-€

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Hochschulzeugnis (Original)
  • bei Bedarf: Zeugnisbewertung
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatz-Angebot (Original)
  • falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“
  • ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • bei Verlängerung des Aufenthaltstitels: aktuelle Einkommensnachweise und Arbeitgeberbestätigung

Formulare

Ansprechpartner

E-Mail: ABH@LKCelle.de

Buchstabe A bis c

Herr Martin

Amt 10
Telefon: 05141/916-1012

Buchstabe d bis g

Herr Adamski

Amt 10
Telefon: 05141/916-1033

Buchstabe h bis M

Herr Piehler

Amt 10
Telefon: 05141/916-1034

Buchstabe N bis S

Herr Marks

Amt 10
Telefon: 05141/916-1046

Buchstabe T bis Z

Frau Peters

Amt 10
Telefon: 05141/916-1036