EU-Angehörige und ihre Familienangehörigen
Allgemeine Informationen
- EU-Angehörige mit gültigem Reisepass oder Personalausweis besitzen grundsätzlich ein Freizügigkeitsrecht und benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel, sofern Sie erwerbstätig sind oder Ihr Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz anderweitig gesichert ist.
- Drittstaatsangehörige Familienangehörige (i. d. R. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) erhalten ebenfalls ein Aufenthaltsrecht, benötigen hierfür jedoch eine so genannte Aufenthaltskarte.
- Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). Auf Antrag stellen wir Ihnen zur Bestätigung eine Daueraufenthaltsrechtsbescheinigung bzw. eine Daueraufenthaltskarte aus.
- Folgende Voraussetzungen müssen für das Daueraufenthaltsrecht erfüllt sein:
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist gesichert
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum
- Sie können sich in deutscher Sprache verständigen
- es liegen keine erheblichen Straftaten vor
Gebühren
Die Gebühr für den Aufenthaltstitel beträgt
- für Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro
- für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro
Erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Pass oder Personalausweis
- Nachweis über Freizügigkeitsrecht der vergangenen fünf Jahre (z. B. Rentenversicherungsverlauf)
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Rentenbescheid)
- ein biometrisches Foto
Formulare
Angaben für das EU-Freizügigkeitsrecht
Ansprechpartner
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de
EU-Angehörige - Freizügigkeitsrecht allgemein
Buchstabe a bis J
Frau Imsirovic
Amt 10
Telefon: 05141/916-1018
Buchstabe K bis Z
Frau Märker
Amt 10
Telefon: 05141/916-1037
Drittstaatsangehörige Familienangehörige und Daueraufenthaltsrecht
Buchstabe A bis c
Herr Martin
Amt 10
Telefon: 05141/916-1012
Buchstabe D bis G
Herr Adamski
Amt 10
Telefon: 05141/916-1033
Buchstabe h bis M
Herr Piehler
Amt 10
Telefon: 05141/916-1034
Buchstabe N bis S
Herr Marks
Amt 10
Telefon: 05141/916-1046
Buchstabe T bis Z
Frau Peters
Amt 10
Telefon: 05141/916-1036