Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Allgemeine Informationen
- Staatsangehörige der Schweiz müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
- Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten besteht.
- Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausgestellt.
Gebühren
- Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz betragen
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 €
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 28,80 €
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass oder ID-Karte
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Nachweis über das Vorliegen des Freizügigkeitsrechts
- Nachweis über aktuelle Erwerbstätigkeit oder
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“
Formulare
- PDF-Datei: (41 kB)
- PDF-Datei: (74 kB)
- PDF-Datei: (65 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de