Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Allgemeine Informationen
- Schweizer Staatsangehörigen kann auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Eine Verpflichtung zur Antragstellung besteht nicht.
- Drittstaatsangehörige Familienangehörige von schweizer Staatsangehörigen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
- Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten besteht.
- Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausgestellt.
Gebühren
- Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz betragen
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 €
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37,00 €
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass oder ID-Karte
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Nachweis über das Vorliegen des Freizügigkeitsrechts
- Nachweis über aktuelle Erwerbstätigkeit oder
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“
Formulare
- PDF-Datei: (679 kB)
- PDF-Datei: (74 kB)
- PDF-Datei: (65 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: ABH@LKCelle.de
Buchstabe A bis c
Herr Martin
Amt 10
Telefon: 05141/916-1012
Buchstabe d bis g
Herr Adamski
Amt 10
Telefon: 05141/916-1033
Buchstabe h bis M
Herr Piehler
Amt 10
Telefon: 05141/916-1034
Buchstabe N bis S
Herr Marks
Amt 10
Telefon: 05141/916-1046
Buchstabe T bis Z
Frau Peters
Amt 10
Telefon: 05141/916-1036