Aufenthaltsgestattung
Allgemeine Informationen
Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres laufenden Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die sie beim Landkreis Celle verlängern bzw. neu ausstellen lassen müssen. In der Regel erfolgt die Ausstellung/Verlängerung jeweils für sechs Monate.
Gebühren
Diese Leistung ist gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen
Zur (Neu-)Ausstellung benötigen Sie ein biometrisches Passfoto. Zur (2x möglichen) Verlängerung müssen Sie lediglich Ihre Aufenthaltsgestattung mitbringen.
Formulare
Es liegen keine Formulare zu diesem Themenbereich vor.
Ansprechpartner
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de