Inhalt

Aufenthaltsgestattung

Allgemeine Informationen

Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten für die Dauer ihres laufenden Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, die sie beim Landkreis Celle verlängern bzw. neu ausstellen lassen müssen. In der Regel erfolgt die Ausstellung/Verlängerung jeweils für sechs Monate.

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen

Zur (Neu-)Ausstellung benötigen Sie ein biometrisches Passfoto. Zur (2x möglichen) Verlängerung müssen Sie lediglich Ihre Aufenthaltsgestattung mitbringen.

Formulare

Es liegen keine Formulare zu diesem Themenbereich vor.

Ansprechpartner

E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de

Buchstabe A bis B

Nina Lüddecke

Amt 10

Buchstabe C bis E

Fabienne Srock

Amt 10

Buchstabe F bis H und T bis Z

Johannes Meyerhoff

Amt 10

Buchstabe I bis M

Dennis Manthey

Amt 10

Buchstabe N bis S

Leonie Kalinowski

Amt 10